AGB Tauchen

Allgemeine Geschäftsbedingungen „Tauchen“

Die Ausbildung und Weiterbildung wird nach den Standards von

  • SDI – Scuba Diving International
  • TDI – Technical Diving International
  • FRTI – First Response Training International

durchgeführt.

Die „Tauchakademie Bodensee“ verpflichtet sich, die Tauchschüler in der Theorie sowie in der Praxis so auszubilden, dass es den entsprechenden Standards und Vorschriften entspricht.

Der Tauchschüler verpflichtet sich:

  • bei Beginn der Freiwassertauchgänge ein ärztliches Attest vorzulegen, das die Tauchtauglichkeit bestätigt
  • auf eigene gesundheitliche Verantwortung zu tauchen
  • die Theorie nach den Vorgaben des Tauchlehrers zu lernen
  • die vereinbarte Kursgebühr bis spätestens zum Kursbeginn zu entrichten
  • die Kosten für Ausbildungsmaterial, das eigens für den Kurs beschafft wurde, bei Erhalt zu entrichten, sollte dieses nicht im Kurspreis beinhaltet sein
  • vereinbarte Kurstermine in Theorie und Praxis einzuhalten. Bei Verhinderung ohne Vorlage eines ärztlichen Attests werden die entstandenen Kursgebühren dem Tauchschüler extra berechnet
  • Sollte ein vereinbarter Kurstermin von uns nicht eingehalten werden können, so wird der Kursteilnehmer rechtzeitig informiert. Nicht angetretene Kurse verfallen nach zwölf Monaten.

Der Tauchschüler erklärt sich des Weiteren mit folgenden Punkten einverstanden:

  • Die ABC Ausrüstung muss jeder Schüler selber besitzen
  • Weitere Ausrüstung wird je nach Verfügbarkeit gestellt
  • Leihtauchausrüstung, die von der „Tauchakademie Bodensee“  für das Schwimmbad bzw. Freiwasser ausgegeben wurde, ist nach Ausbildungsende gespült und ggf. gereinigt wieder abzugeben
  • Achtung: Nasse Sachen stocken bei Lagerung in geschlossenen Räumen
  • Später abgelieferte Ausrüstung wird extra berechnet
  • Für ausgeliehene Ausrüstung der Tauchschüler in der „Tauchakademie Bodense“ ist die Abgabe nach Beendigung des Unterrichtes am gleichen Tag unaufgefordert und persönlich durchzuführen. Es ist darauf zu achten, dass nichts verloren geht, da sonst der Tauchschüler persönlich für den Schaden haftet
  • Der Tauchlehrer oder seine Assistenten sind zu informieren, falls während der Ausbildung die Ausrüstung beschädigt wurde
  • Verlorene, mutwillig oder grob fahrlässig zerstörte Ausrüstung muss zum Neupreis ersetzt werden
  • Den Anweisungen des Tauchlehrers oder seiner Assistenten ist während des Tauchkurses unbedingt zu folgen
  • Die „Tauchakademie Bodensee“ bzw. der Tauchlehrer behält sich bei Missachtung der oben genannten Punkte vor, den Tauchschüler ohne Rückerstattung der Kursgebühr vom Kurs auszuschließen
  • Bei Abbruch des Kurses durch den Kursteilnehmer ohne gesundheitlichen Grund -ärztliches Attest- wird keine Rückerstattung der Kursgebühren erfolgen. Bei gesundheitlichem Abbruch der Ausbildung behält sich die „Tauchakademie Bodensee“ je nach Zeitaufwand der geleisteten Ausbildung-Praxis/Theorie, Materialien etc. eine dementsprechende Kursgebühr ein. Es erfolgt eine Teilrückerstattung
  • Die von der „Tauchakademie Bodensee“ oder dem Tauchlehrer organisierten Tauchgänge sind Nullzeittauchgänge mit einer max. Tiefe von 40 m. Eigenmächtig initiierte tiefere Tauchgänge innerhalb der Ausbildung beinhalten ein erhöhtes Risiko gesundheitlicher Schäden. In solchen Fällen behalten wir uns vor, den Tauchschüler von jeglicher Ausbildung auszuschließen.
  • Den Vorgaben des Tauchlehrers oder seines Assistenten über Tauchtiefen und Tauchzeiten ist unbedingt Folge zu leisten.

Wenn nicht gesondert ausgewiesen, dann verstehen sich alle Preise zuzüglich Flaschen, Füllungen, evtl. Eintritte, Equipment, Reisekosten, Lehrmaterial, Brevet, usw…

Der Kurspreis ist vor Kursbeginn komplett zu bezahlen.

Begleitete Tauchgänge/Schnuppertauchen/Trainingsprogramme

Teilnehmervoraussetzungen:

Der Teilnehmer sollte schwimmen können. Bei begleiteten Tauchgängen und Trainingsprogrammen ist ein gültiges anerkanntes Brevet, sowie ein ärztliches Attest vorzulegen. Teilnehmer die offensichtlich unter Alkohol, Drogen oder Medikamenteneinfluss stehen, aus gesundheitlichen Gründen nicht tauchtauglich sind, müssen wir aus Sicherheitsgründen von er Teilnahme ausschließen. Vor und während des Tauchens sind den Anordnungen der TaBo-Mitarbeiter und der Instructoren Folge zu leisten.

Buchung:

Die Buchung muss schriftlich erfolgen und kann nur in kurzfristigen Ausnahmefällen auch telefonisch erfolgen.

Die Buchung ist nach Bestätigung der Tauchakademie Bodensee verbindlich.

Haftung/Verantwortung des Teilnehmers:

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Gefährliches Verhalten kann zum sofortigen Ausschluss führen bzw. zum Abbruch des Tauchganges. Die Tauchakademie Bodensee schließt jede Haftung für das Handeln der Teilnehmer ausdrücklich aus. Für Verlust und Beschädigung von Ausrüstungsgegenständen, sowie Kosten für Rettungs- und Bergungskosten (auch gegenüber Dritter) haftet der Teilnehmer selbst. Für Wertsachen und Ausrüstung von Teilnehmern wird keine Haftung übernommen.

Allgemeine Stornokosten:

Sofern bei der Buchung keine individuellen Stornostaffeln ausgewiesen werden, gelten folgende Pauschalen:
bis zum 15. Tag vor Beginn 25 Prozent des Preises
ab dem 14. bis zum 7. Tag vor Beginn 35 Prozent des Preises
ab dem 6. bis zum 3. Tag vor Beginn 50 Prozent des Preises
ab dem 2. Tag vor Beginn 95 Prozent des Preises
am Tag des Beginns bzw. bei Nichterscheinen 100 Prozent des Preises

Bei Krankheit oder Unfall ist eine kostenfreie Verschiebung möglich, dabei muss aber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung  vom Arzt vorgelegt werden.

Begleitete Tauchgänge/Schnuppertauchen/Trainingsprogramme können wetterbedingt nur bei akuter Sturmwarnung oder Gewitter kostenfrei verschoben/umgebucht werden.

Der Kunde hat bei einem Kurs maximal zwölf Monate Zeit, diesen zu beenden.

Es gilt auf der verbindlichen Anmeldung vereinbarte und ausgewiesene Kurspreis.

Alle Kurse verstehen sich inklusive der gesetzlichen MwSt.

Als Gerichtsstand gilt der Sitz der Tauchschule als vereinbart.

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Es gilt das Bürgerliche Gesetzbuch.

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